Aubinger Nadelöhr – Unfallschwerpunkt? Eher nicht, meint die Polizei von der PI 45. „Keine besonderen Auffälligkeiten“, meinte Wolfgang Müller, Verkehrssicherheitsbeamter in der Polizeiinspektion 45. „Die Leute fahren hier vorsichtig. Besonders im Berufsverkehr. Das ist unsere Beobachtung.“ Der Unfall mit Todesfolge vom Juni, an den das vom ADFC aufgestellte Ghostbike erinnert, sei deshalb untypisch und vermeidbar gewesen.
Für Wolfgang Bösing, Verkehrsbeauftragter im Bezirksausschuss 22, sieht die Lage anders aus. „In der Unterführung muss einfach mehr für den Schutz der Verkehrsteilnehmer getan werden. Dafür habe ich schon im März 2023 einen Antrag im BA gestellt.“ Darin gefordert sei unter anderem generelles Überholverbot, Tempo 20, mehr Licht, Fahrverbot für Radfahrer auf den Gehwegen und eine farbliche Markierung gewesen.
Ortstermine am Unfallort
In den beiden Ortsterminen nach dem Unfall mit Mobilitätsreferat (MOR), der Polizei und Vertretern des BA sei dies wieder zur Sprache gekommen. „Wir werden das Thema Sicherheit mit Sicherheit wieder in den BA bringen“, so Bösing jetzt.
Das MOR verwies auf bereits durchgeführte Maßnahmen. „Die Situation an der Limes-Unterführung ist dem Mobilitätsreferat bekannt. Um die Möglichkeiten zu prüfen, die Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu erhöhen, fand im Sommer bereits ein gemeinsamer Vororttermin der Unfallkommission statt“, sagte Franziska Hartmann aus der MOR-Pressestelle.
Regel Nummer 1: Rücksichtnehmen
Kleinere Maßnahmen, wie etwa das Versetzen und Freischneiden von Verkehrszeichen, die geringfügige Anpassung der Markierung des vorhandenen Radfahrstreifens oder die Errichtung weiterer Hinweisschilder seien daraufhin entweder gleich umgesetzt oder zur Prüfung mitgenommen worden, so Hartmann weiter. Am 28. Oktober wird nun auch einiges an der Beleuchtung getan.
„Aus polizeilicher Sicht sind keine direkten Maßnahmen erforderlich“, betonte Wolfgang Müller. „Es kann nur wiederholt werden: generell nicht überholen, wenn die Situation nicht überblickbar ist. Und das ist sie in der Unterführung. Langsam fahren. Gegenseitig Rücksicht nehmen. Ich kann da nur auf Paragraph 1 der StVO verweisen. Die Sicherheit liegt in der Verantwortung jedes einzelnen.“